Übersicht Sachkundeprüfer

Sehr geehrte Interessenten!                                       


Hier finden Sie alle Sachkundeprüferinnen und -prüfer, die derzeit im Namen der VDA-DGHT Sachkunde GbR befugt sind, Sachkundeprüfungen durchzuführen. Um Kontakt zu einem Prüfer / einer Prüferin aufzunehmen, können Sie diesen gerne per Email kontaktieren. Die Liste erhalten Sie, indem Sie auf den Button"Prüferliste" klicken (PDF-Datei).


Allgemeines zu Prüfungen und Zertifikaten:


Ihr Zertifikat sowie Ihre Prüfungsbescheinigung erhalten Sie nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung. Beides wird Ihnen von der Geschäftsstelle zugesendet.

Sofern Sie eine Sachkundeprüfung für einen gewerbsmäßigen Bereich (sog. § 11-Sachkunde) absolviert haben, erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung noch am Prüfungsort. Das Zertifikat wird Ihnen dann von der Geschäftsstelle zugesendet.


Haben Sie eine rein theoretische Gefahrtier-Schulung (also ohne Praxisteil) absolviert, erhalten Sie von der Geschäftsstelle eine Teilnahmebescheinigung. Ein Zertifikat erhalten Sie nur, wenn Sie sowohl die Theorie als auch die Praxis absolviert haben.


Alle Zertifikate sind seit  April 2022 mit Sicherheitsmerkmalen versehen und haben eine Registriernummer. Im Falle eines Verlustes können wir anhand der Registriernummer feststellen, welche Art von Sachkundeprüfung Sie abgelegt haben.


Beachten Sie bitte auch, dass das Erstellen sowie der Versand bis zu vier Wochen dauern kann! Wir bemühen uns, alle Unterlagen schnellst möglich zu erstellen, weisen aber darauf hin, dass die Geschäftsstelle rein ehrenamtlich geführt wird und daher alle Tätigkeiten ausschließlich in unserer Freizeit durchgeführt werden.


Fertigen Sie sich grundsätzlich Kopien von den Zertifikaten und der Prüfungsbescheinigung an. Ihre Daten werden nach einem Zeitraum von 10 Jahren komplett gelöscht. Da die VDA-DGHT Sachkunde GbR ein eigenes Unternehmen der Verbände VDA und DGHT ist, geben wir keine Daten an die Verbände weiter. Ebenso können wir auch keine Daten der Verbände einsehen.


Ausstellung von Zertifikaten, Urkunden und Prüfungsbescheinigungen


Derartige Unterlagen dürfen nur von den jeweils benannten Personen ausgestellt werden. Diese Regelung gilt ab 01.06.2023. 


Zur Ausstellung von Zertifikaten und Urkunden sind ausschließlich befugt: 

- Oliver Witte

- Dieter Untergasser

- Alina Bertram

- Roman Astheimer

- Dr. Nils Kley (für Österreich u. Deutschland)


Prüfungsbescheinigungen dürfen von 

- Oliver Witte

- Dieter Untergasser und 

- Alina Bertram 

- Roman Astheimer

- Dr. Nils Kley (für Österreich u. Deutschland)

sowie von jedem berufenen Prüfer für Sachkundeprüfungen nach § 11 TierSchG ausgestellt werden (gilt nur für Prüfungsbescheinigungen für Prüfungen gem. § 11 TierSchG und nur in Verbindung mit einem Amtstierarzt / einer Amtstierärztin). 

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