Ziele
Tierhaltung bedeutet, Verantwortung für ein Tier zu übernehmen, dessen Wohlergehen völlig in der Hand des Menschen liegt. Von der Sachkunde des
Tierhalters, seinem Engagement für den Tierschutz und der korrekten Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften hängt es ab, ob die
Bedürfnisse des Tieres erfüllt werden, es vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt, dem illegalen Handel mit artengeschützten Tieren
durch den Tierhalter aktiv begegnet und dadurch ein ganz persönlicher Beitrag zum Tier- und Artenschutz geleistet wird.
Bisher wurde in den für die Tierhaltung geltenden Rechtsvorschriften zum Tierschutz und zum Artenschutz vorausgesetzt, dass sich Tierhalter vor
dem Erwerb eines Tieres die entsprechende Sachkunde aneignen. Nunmehr ist in diesen Rechtsvorschriften vorgesehen, in bestimmten Fällen
künftig auch einen Nachweis der Sachkunde zu verlangen. Mit dem Sachkundenachweis soll die Möglichkeit gegeben werden, einen solchen
Nachweis zu führen.
Der SachKundeNachweis orientiert sich in seinem Aufbau an den für die Tierhaltung zuständigen Rechtsvorschriften. Das sind das
Tierschutzgesetz, das die Haltung im weitesten Sinne und jeglichen Umgang mit Tieren beinhaltet und die Rechtsvorschriften zum Artenschutz,
die den Handel mit geschützten Tieren regeln.
Die neu erarbeitete 5. Auflage von 2007 des SachKundeNachweises basiert auf der
Grundlage der 1993 erschienenen 1. Auflage, der 1995 erschienenen 2. Auflage sowie der 3. Auflage von 2000 und der 4. Auflage 2003.