Geleitwort des Bundesamtes für Naturschutz

Seit einigen Jahren schon rätseln Tierhalter und Behörden gleichermaßen, was dieses neue Artenschutzinstrument in der Praxis wohl bringen mag. Auch Deutschlands Terrarianer sind - bestärkt durch allerlei Gerüchte über Zweck und Art der Überprüfung - alarmiert und befürchten weitere Erschwernisse bei der Haltung von Amphibien und Reptilien. Zudem nagt der Gedanke an einen “Nachweis” am Selbstverständnis passionierter Halter, die sich schon in enge Prüfungsräume eingesperrt und von Amtsvertretern mit abstrusen Fragen, etwa nach der artgerechten Gestaltung eines Kletterbaums für Krallenfrösche, gequält sehen.

Aber es kann Entwarnung gegeben werden! Anstelle der befürchteten Behördengängelei hat sich die Idee des Sachkundenachweises so entwickelt, wie es sich auch die für Arten- bzw. Tierschutz zuständigen Bundesministerien vorgestellt haben: Die beiden großen Interessenvertreter der deutschen Terrarianer, VDA und DGHT, haben sich der Sache angenommen und mit Hilfe ihrer sachkundigen (sic!) Mitglieder einen umfassenden, klug konzipierten und auf die terraristische Praxis ausgerichteten Fragenkatalog zusammengestellt.

Hierbei geht es nicht nur darum, das Wissen der Liebhaber über Haltung und Gesetzesvorschriften zu hinterfragen und sicherzustellen, dass § 6 der Bundesartenschutzverordnung tatsächlich umgesetzt wird: ”Wirbeltiere der besonders geschützten Arten(....) dürfen nur gehalten werden, wenn(....) der Halter 1. die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und 2. über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass (....) die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.” Vielmehr wird mit dem vorliegenden Prüfkatalog von Fachleuten für - zukünftige - Fachleute ein zentraler Beitrag zu den grundlegenden Zielen der Terraristik  geleistet, nämlich sich für “...eine optimale Haltung und Zucht der Lurche und Kriechtiere....” einzusetzen (VDA- u. DGHT-Satzungen, jeweils § 2).

Jeder kundige Terrarianer weiß um die Haltungsdefizite, gelegentlich sogar katastrophalen Zustände bei so manchem unerfahrenen Privathalter oder Zoohändler. So wie Vorträge, Publikationen und der persönliche Erfahrungsaustausch dazu beitragen, dass diese Missstände abgebaut werden, so will auch der Sachkundenachweis das Wissen um eine artgerechte Haltung mehren und das Verantwortungsgefühl für das einzelne Tier stärken. Und was dem Einen möglicherweise eine lästige Pflichtübung ist, bietet vielen Anderen dann die Sicherheit, über solide Grundkenntnisse bei der Ausübung eines faszinierenden, aber auch verantwortungsvollen Hobbys zu verfügen. Nur so wird die Terraristik weiter an Akzeptanz in der Öffentlichkeit gewinnen.

Den Verantwortlichen im VDA und in der DGHT gebührt deshalb größte Anerkennung, dass sie sich mit viel Sorgfalt und Weitblick der Thematik angenommen haben. Es ist ihnen und allen verantwortungsvollen Terrarianern zu wünschen, dass die so erfolgreich begonnene Arbeit mit dem Sachkundenachweis die volle Unterstützung aller VDA- und DGHT-Mitglieder erfährt und damit eine behördliche Überprüfung entbehrlich wird.

Harald Martens
Bundesamt für Naturschutz


 

Geleitwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA) und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT) unterstützt mit der Überarbeitung des Sachkundenachweises, dass neue Erkenntnisse über die Anforderungen für ein artgemäßes Halten von Amphibien und Reptilien an Interessierte weitergegeben werden. Grundsätzlich darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dazu gehört, dass Tierhalter den Tieren in angemessenem Umfang das Ausüben arteigener Verhaltensweisen ermöglichen. Diese Anforderung setzt eine tiergerechte Ausgestaltung der Aquarien und Terrarien mit einer tierartspezifischen und damit häufig aufwendigen Technik und Klimaführung sowie artspezifischen Ernährung voraus. Dafür müssen die Halter über eine besondere Sachkunde verfügen.

Das Tierschutzgesetz verpflichtet denjenigen, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erfor­derlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Mit einer freiwilligen Sachkundeprüfung stellen sich Halter in vorbild­licher Weise ihrer Verantwortung für das Tier und den besonderen Anforderungen ihres anspruchsvollen Hobbys. Im Zuge einer solchen Prüfung wird das Spezialwissen ggf. erneuert, erweitert, überprüft und gefestigt. Durch einhergehende Kontakte zu anderen Vivarianern wird fachlicher Austausch gefördert und Beratung geleistet. Damit ist die freiwillige Sachkundeprüfung eine Gewinn für den Schutz von Tieren und ist daher außerordentlich zu begrüßen.

Mit Sicherheit bietet die vorliegende Neuauflage des Buches „Sachkundenachweis“ für die Wissensaneignung und als Nachschlagewerk für das verantwortungsvolle Halten von Fischen, Amphibien und Reptilien eine wertvolle Grundlage und ergänzt in hervorragender Weise die BML-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen bzw. Reptilien. Denen, die in einer Prüfung und einem Fachgespräch gemäß den Vorschriften von § 11 des Tierschutzgesetzes einen Sachkundenachweis zu erbringen haben, wird dieses Buch eine Hilfe sein.

Ich hoffe, dass mit der Verbreitung dieses Buches die Voraussetzungen für das tierschutzgerechte Halten von Fischen, Amphibien und Reptilien weiter verbessert werden.

Dr. Karin Schwabenbauer
Leiterin des Referates Tierschutz, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten