Geleitwort des Bundesamtes für Naturschutz
Seit einigen Jahren schon rätseln Tierhalter und Behörden gleichermaßen, was
dieses neue Artenschutzinstrument in der Praxis wohl bringen mag. Auch
Deutschlands Terrarianer sind - bestärkt durch allerlei Gerüchte über
Zweck und Art der Überprüfung - alarmiert und befürchten weitere
Erschwernisse bei der Haltung von Amphibien und Reptilien. Zudem nagt
der Gedanke an einen “Nachweis” am Selbstverständnis passionierter
Halter, die sich schon in enge Prüfungsräume eingesperrt und von
Amtsvertretern mit abstrusen Fragen, etwa nach der artgerechten
Gestaltung eines Kletterbaums für Krallenfrösche, gequält sehen.
Aber es kann Entwarnung gegeben werden! Anstelle der befürchteten
Behördengängelei hat sich die Idee des Sachkundenachweises so
entwickelt, wie es sich auch die für Arten- bzw. Tierschutz zuständigen
Bundesministerien vorgestellt haben: Die beiden großen
Interessenvertreter der deutschen Terrarianer, VDA und DGHT, haben sich
der Sache angenommen und mit Hilfe ihrer sachkundigen (sic!) Mitglieder
einen umfassenden, klug konzipierten und auf die terraristische Praxis
ausgerichteten Fragenkatalog zusammengestellt.
Hierbei geht es nicht nur darum, das Wissen der Liebhaber über Haltung
und Gesetzesvorschriften zu hinterfragen und sicherzustellen, dass § 6
der Bundesartenschutzverordnung tatsächlich umgesetzt wird: ”Wirbeltiere
der besonders geschützten Arten(....) dürfen nur gehalten werden,
wenn(....) der Halter 1. die erforderliche Zuverlässigkeit und
ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und 2.
über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten,
dass (....) die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften
entspricht.” Vielmehr wird mit dem vorliegenden Prüfkatalog von
Fachleuten für - zukünftige - Fachleute ein zentraler Beitrag zu den
grundlegenden Zielen der Terraristik geleistet, nämlich sich für
“...eine optimale Haltung und Zucht der Lurche und Kriechtiere....”
einzusetzen (VDA- u. DGHT-Satzungen, jeweils § 2).
Jeder
kundige Terrarianer weiß um die Haltungsdefizite, gelegentlich sogar
katastrophalen Zustände bei so manchem unerfahrenen Privathalter oder
Zoohändler. So wie Vorträge, Publikationen und der persönliche
Erfahrungsaustausch dazu beitragen, dass diese Missstände abgebaut
werden, so will auch der Sachkundenachweis das Wissen um eine
artgerechte Haltung mehren und das Verantwortungsgefühl für das einzelne
Tier stärken. Und was dem Einen möglicherweise eine lästige Pflichtübung
ist, bietet vielen Anderen dann die Sicherheit, über solide
Grundkenntnisse bei der Ausübung eines faszinierenden, aber auch
verantwortungsvollen Hobbys zu verfügen. Nur so wird die Terraristik
weiter an Akzeptanz in der Öffentlichkeit gewinnen.
Den
Verantwortlichen im VDA und in der DGHT gebührt deshalb größte
Anerkennung, dass sie sich mit viel Sorgfalt und Weitblick der Thematik
angenommen haben. Es ist ihnen und allen verantwortungsvollen
Terrarianern zu wünschen, dass die so erfolgreich begonnene Arbeit mit
dem Sachkundenachweis die volle Unterstützung aller VDA- und
DGHT-Mitglieder erfährt und damit eine behördliche Überprüfung
entbehrlich wird.
Bundesamt für Naturschutz
Geleitwort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten
Der Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. (VDA)
und die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V. (DGHT)
unterstützt mit der Überarbeitung des Sachkundenachweises, dass neue
Erkenntnisse über die Anforderungen für ein artgemäßes Halten von
Amphibien und Reptilien an Interessierte weitergegeben werden.
Grundsätzlich darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen. Dazu gehört, dass Tierhalter den Tieren in
angemessenem Umfang das Ausüben arteigener Verhaltensweisen ermöglichen.
Diese Anforderung setzt eine tiergerechte Ausgestaltung der Aquarien und
Terrarien mit einer tierartspezifischen und damit häufig aufwendigen
Technik und Klimaführung sowie artspezifischen Ernährung voraus. Dafür
müssen die Halter über eine besondere Sachkunde verfügen.
Das Tierschutzgesetz verpflichtet denjenigen, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Mit einer freiwilligen Sachkundeprüfung stellen sich Halter in vorbildlicher Weise ihrer Verantwortung für das Tier und den besonderen Anforderungen ihres anspruchsvollen Hobbys. Im Zuge einer solchen Prüfung wird das Spezialwissen ggf. erneuert, erweitert, überprüft und gefestigt. Durch einhergehende Kontakte zu anderen Vivarianern wird fachlicher Austausch gefördert und Beratung geleistet. Damit ist die freiwillige Sachkundeprüfung eine Gewinn für den Schutz von Tieren und ist daher außerordentlich zu begrüßen.
Mit Sicherheit bietet die vorliegende Neuauflage des Buches „Sachkundenachweis“ für die Wissensaneignung und als Nachschlagewerk für das verantwortungsvolle Halten von Fischen, Amphibien und Reptilien eine wertvolle Grundlage und ergänzt in hervorragender Weise die BML-Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen bzw. Reptilien. Denen, die in einer Prüfung und einem Fachgespräch gemäß den Vorschriften von § 11 des Tierschutzgesetzes einen Sachkundenachweis zu erbringen haben, wird dieses Buch eine Hilfe sein.
Ich hoffe, dass mit der Verbreitung dieses Buches die Voraussetzungen für das tierschutzgerechte Halten von Fischen, Amphibien und Reptilien weiter verbessert werden.
Dr. Karin Schwabenbauer
Leiterin des Referates Tierschutz, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten