Der Allgemeine SachKundeNachweis
Diese „Grundstufe“ der Sachkunde ist für Privatleute und verantwortungsbewusste
Terrarianer gedacht. Jeder interessierte Tierfreund hat hier die Möglichkeit,
sich selbst und anderen zu beweisen, dass er in der Lage ist, Fische, Reptilien
und Amphibien im Sinne des Tierschutzgesetzes sachgemäß zu pflegen. Die Arten
dieser Tiergruppen stellen nämlich immer Fällen ganz besondere Ansprüche an die
Haltung. Bei unsachgemäßer Pflege verkümmern oder sterben viele Tiere rasch. Wer
also eine Schulung im Bereich Aquaristik oder Terraristik absolviert und die
schriftliche Sachkundeprüfung bestanden hat, kann mit gutem Gewissen behaupten,
das Rüstzeug für eine tierschutzgerechte Pflege erworben zu haben.
Manchmal reicht der Nachweis der Allgemeinen Sachkunde in einem Fachgebiet aus
um eine § 11 Genehmigung zum Handel und zur Zucht einer bestimmten Tierart
beim Veterinäramt beantragen zu können. Grundsätzlich muss der Züchter, wenn er
bestimmte Nachzuchtmengen im Jahr überschreitet, zunächst mit dem zuständigen
Veterinäramt über den Sachverhalt zu sprechen. Wenn eine Finanzbehörde einen
Hobbyzüchter als gewerblich einstuft , so muss dieser einen Antrag auf Handel
und Zucht gemäß § 1 TSchG mit eben jener zu züchtenden Tierart beim Veterinäramt
stellen. Wenn nur eine bestimmte Tierart gezüchtet wird, kann es sein dass der
Veterinär nach einem erfolgten Gespräch und einer Besichtigung der Zuchtanlage
die § 11 Genehmigung ohne einen weiteren Sachkundenachweis erteilt. Es kann aber
auch sein dass er eben diesen Nachweis verlangt. Hier ist die Vorlage der
Prüfung der Allgemeinen Sachkunde der VDA / DGHT GbR sicherlich ein großer
Pluspunkt und erspart dem Veterinär, der ja selber nicht immer im Thema ist, ein
aufwendiges Fachgespräch.