Der Allgemeine SachKundeNachweis


Diese „Grundstufe“ der Sachkunde ist für Privatleute und verantwortungsbewusste Terrarianer gedacht. Jeder interessierte Tierfreund hat hier die Möglichkeit, sich selbst und anderen zu beweisen, dass er in der Lage ist, Fische, Reptilien und Amphibien im Sinne des Tierschutzgesetzes sachgemäß zu pflegen. Die Arten dieser Tiergruppen stellen nämlich immer Fällen ganz besondere Ansprüche an die Haltung. Bei unsachgemäßer Pflege verkümmern oder sterben viele Tiere rasch. Wer also eine Schulung im Bereich Aquaristik oder Terraristik absolviert und die schriftliche Sachkundeprüfung bestanden hat, kann mit gutem Gewissen behaupten, das Rüstzeug für eine tierschutzgerechte Pflege erworben zu haben.

Manchmal reicht der Nachweis der Allgemeinen Sachkunde in einem Fachgebiet aus um eine § 11 Genehmigung zum Handel und zur Zucht einer bestimmten Tierart beim Veterinäramt beantragen zu können. Grundsätzlich muss der Züchter, wenn er bestimmte Nachzuchtmengen im Jahr überschreitet, zunächst mit dem zuständigen Veterinäramt über den  Sachverhalt zu sprechen. Wenn eine Finanzbehörde einen Hobbyzüchter als gewerblich einstuft , so muss dieser einen Antrag auf Handel und Zucht gemäß § 1 TSchG mit eben jener zu züchtenden Tierart beim Veterinäramt stellen. Wenn nur eine bestimmte Tierart gezüchtet wird, kann es sein dass der Veterinär nach einem erfolgten Gespräch und einer Besichtigung der Zuchtanlage die § 11 Genehmigung ohne einen weiteren Sachkundenachweis erteilt. Es kann aber auch sein dass er eben diesen Nachweis verlangt. Hier ist die Vorlage der Prüfung der Allgemeinen Sachkunde der VDA / DGHT GbR sicherlich ein großer Pluspunkt und erspart dem Veterinär, der ja selber nicht immer im Thema ist, ein aufwendiges Fachgespräch.